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Garantie

Garantieverlängerung +1 Jahr auf Batterie (150 €)

Garantieverlängerung +2 Jahre auf Batterie (300 €)

Bei möglichen Produktionsfehlern der BH-Batterie, die über die gesetzliche Produktgarantie hinausgehen, bietet BH Bikes dem Erstkäufer und über die autorisierten Verkaufspunkten, einen Versicherungsschutz gemäß den folgenden Klauseln:

  1. Die Garantieerweiterung für die BH-Batterie gilt einzig und allein für BH-Batterien, die in BH- Fahrrädern verbaut sind und mittels den autorisierten Verkaufspunkten von BHBIKES EUROPE S.L. vertrieben wurden.
    • Der Käufer muss die Registrierung der Garantie vorschriftsmäßig über dem Online-Portal innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Kaufdatum erfüllen und das Formular mit den erforderlichen Angaben ausgefüllt haben. Das Kaufdatum muss mit der von dem autorisierten Verkaufspunkt ausgestellten Rechnung übereinstimmen und die Seriennummer des Fahrrads angegeben sein.
    • Die gewährte Garantie ist nicht auf einen zweiten Käufer übertragbar und wird bei dem Verkauf des Fahrrads an eine Dritten-Partie aufgehoben. Als Original-Käufer wird derjenige erkannt, der die Garantie zum Zeitpunkt des Kaufes registriert hat und daher nicht gültig oder auf andere Personen übertragbar, die nicht die Bedingung des Original-Käufers erfüllen.
    • Die Wartung des Fahrrads ist in einem von BHBIKES autorisierten Unternehmen auszuführen und die im Benutzerhandbuch vorgeschriebene Angaben sind jeder Zeit einzuhalten.
  2. Folgende Ursachen sind durch die Garantieerweiterung der BH-Batterie grundsätzlich nicht abgedeckt:
    • Entfärbungen des Lacks, des Originalfarbtons oder Rostbildung aufgrund natürlicher Abnutzung.
    • Unebenheiten oder Risse aufgrund von Unfällen oder unsachgemäßer und/oder nachlässiger Nutzung des Fahrrads.
    • Verfall oder natürliche Alterung des Fahrrads, selbst bei nicht Benutzung. Abnutzung nach 500 vollständigen Lade- und Entladezyklen, wenn sie unter 30 % der Ladung gelegen haben. (Wir bitten Sie die Empfehlungen in der Bedienungsanleitung aufmerksam durchzulesen).
    • Im Falle der Nutzung von Zubehörteilen, die für den Verwendungszweck des Fahrrads nicht vorgesehen wurden oder nicht kompatibel sind.
    • Durch unsachgemäße Handhabung bedingte Mängel.
    • Kratzer, Entfärbungen oder Makel die aufgrund der Verwendung von Scheuermitteln, scharfkantigen Elementen, Spannbacken und/oder kontinuierlicher Sonneneinstrahlung oder anderer klimatologischer Einflüsse entstehen.
    • Unsachgemäße Nutzung und/oder Wartung des Produkts (Lesen Sie bitte die Nutzungs- und Reinigungsempfehlungen aufmerksam durch).
    • Batterien, die bei Wettkämpfen oder Demos eingesetzt oder vermietet/verliehen wurden.
    • Hilfsbatterien (Extender).
  3. Anmerkungen:
    • Die Aufnahme in die Garantiebedingungen unterliegt letztendlich der Entscheidung des technischen Kundendiensts von BH BIKES nach Durchführung einer gründlichen Analyse, bei der die Art und der Ursprung des Defekts festgestellt werden.
    • Die Garantieerweiterung deckt grundsätzlich keine Verletzungen von Personen und/oder Materialschäden ab, die sich direkt oder indirekt aus der normalen Nutzung des Bikes ergeben haben könnten.
    • Die Frachtgebühren und Arbeitskraftkosten, die sich bei Anwendung der Garantie ergeben können, werden von dem Endbenutzer getragen.
    • BH verpflichtet sich während der Garantielaufzeit und nach entsprechendem Beschluss, jede Batterie zu reparieren oder durch eine identische oder eine alternativ verfügbare Batterie mit identischen Eigenschaften zu ersetzen. Vom Ersatz ausgeschlossen sind solche Komponenten, die mit der ersetzten/reparierten Batterie nicht kompatibel sind. Ausschließlich wird nur die Batterie des Fahrrads ausgetauscht oder repariert.
    • Diese Garantieerweiterung ist nur für Fahrrad-Serien ab 2022 geltend.
    • Alle Reklamationen im Rahmen der gewährten Garantie müssen über einen offiziellen Vertriebspartner von BH erfolgen.
    • Im Falle einer Ersetzung kehrt das ersetzte Fahrrad in den Besitz des Herstellers zurück.
    • Die entsprechende Garantieerweiterung wird auf +1 Zusatzjahr über die gesetzliche Garantie des Fahrrads (ab Kaufdatum der Originalrechnung) hinaus begrenzt.
Bei möglichen Produktionsfehlern der BH-Batterie, die über die gesetzliche Produktgarantie hinausgehen, bietet BH Bikes dem Erstkäufer und über die autorisierten Verkaufspunkten, einen Versicherungsschutz gemäß den folgenden Klauseln:

  1. Die Garantieerweiterung für die BH-Batterie gilt einzig und allein für BH-Batterien, die in BH- Fahrrädern verbaut sind und mittels den autorisierten Verkaufspunkten von BHBIKES EUROPE S.L. vertrieben wurden.
    • Der Käufer muss die Registrierung der Garantie vorschriftsmäßig über dem Online-Portal innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Kaufdatum erfüllen und das Formular mit den erforderlichen Angaben ausgefüllt haben. Das Kaufdatum muss mit der von dem autorisierten Verkaufspunkt ausgestellten Rechnung übereinstimmen und die Seriennummer des Fahrrads angegeben sein.
    • Die gewährte Garantie ist nicht auf einen zweiten Käufer übertragbar und wird bei dem Verkauf des Fahrrads an eine Dritten-Partie aufgehoben. Als Original-Käufer wird derjenige erkannt, der die Garantie zum Zeitpunkt des Kaufes registriert hat und daher nicht gültig oder auf andere Personen übertragbar, die nicht die Bedingung des Original-Käufers erfüllen.
    • Die Wartung des Fahrrads ist in einem von BHBIKES autorisierten Unternehmen auszuführen und die im Benutzerhandbuch vorgeschriebene Angaben sind jeder Zeit einzuhalten.
  2. Folgende Ursachen sind durch die Garantieerweiterung der BH-Batterie grundsätzlich nicht abgedeckt:
    • Entfärbungen des Lacks, des Originalfarbtons oder Rostbildung aufgrund natürlicher Abnutzung.
    • Unebenheiten oder Risse aufgrund von Unfällen oder unsachgemäßer und/oder nachlässiger Nutzung des Fahrrads.
    • Verfall oder natürliche Alterung des Fahrrads, selbst bei nicht Benutzung. Abnutzung nach 500 vollständigen Lade- und Entladezyklen, wenn sie unter 30 % der Ladung gelegen haben. (Wir bitten Sie die Empfehlungen in der Bedienungsanleitung aufmerksam durchzulesen).
    • Im Falle der Nutzung von Zubehörteilen, die für den Verwendungszweck des Fahrrads nicht vorgesehen wurden oder nicht kompatibel sind.
    • Durch unsachgemäße Handhabung bedingte Mängel.
    • Kratzer, Entfärbungen oder Makel die aufgrund der Verwendung von Scheuermitteln, scharfkantigen Elementen, Spannbacken und/oder kontinuierlicher Sonneneinstrahlung oder anderer klimatologischer Einflüsse entstehen.
    • Unsachgemäße Nutzung und/oder Wartung des Produkts (Lesen Sie bitte die Nutzungs- und Reinigungsempfehlungen aufmerksam durch).
    • Batterien, die bei Wettkämpfen oder Demos eingesetzt oder vermietet/verliehen wurden.
    • Hilfsbatterien (Extender).
  3. Anmerkungen:
    • Die Aufnahme in die Garantiebedingungen unterliegt letztendlich der Entscheidung des technischen Kundendiensts von BH BIKES nach Durchführung einer gründlichen Analyse, bei der die Art und der Ursprung des Defekts festgestellt werden.
    • Die Garantieerweiterung deckt grundsätzlich keine Verletzungen von Personen und/oder Materialschäden ab, die sich direkt oder indirekt aus der normalen Nutzung des Bikes ergeben haben könnten.
    • Die Frachtgebühren und Arbeitskraftkosten, die sich bei Anwendung der Garantie ergeben können, werden von dem Endbenutzer getragen.
    • BH verpflichtet sich während der Garantielaufzeit und nach entsprechendem Beschluss, jede Batterie zu reparieren oder durch eine identische oder eine alternativ verfügbare Batterie mit identischen Eigenschaften zu ersetzen. Vom Ersatz ausgeschlossen sind solche Komponenten, die mit der ersetzten/reparierten Batterie nicht kompatibel sind. Ausschließlich wird nur die Batterie des Fahrrads ausgetauscht oder repariert.
    • Diese Garantieerweiterung ist nur für Fahrrad-Serien ab 2022 geltend.
    • Alle Reklamationen im Rahmen der gewährten Garantie müssen über einen offiziellen Vertriebspartner von BH erfolgen.
    • Im Falle einer Ersetzung kehrt das ersetzte Fahrrad in den Besitz des Herstellers zurück.
    • Die entsprechende Garantieerweiterung wird auf +2 Zusatzjahr über die gesetzliche Garantie des Fahrrads (ab Kaufdatum der Originalrechnung) hinaus begrenzt.

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